Giftige Weihnachten für die Bienen: Notfallzulassungen für Neonicotinoide  

Es ist das völlig falsche Signal: Während in ganz Deutschland Strategien, Programme und Gesetze zum Insektenschutz erarbeitet und umgesetzt werden, wird eine Hintertür für Neonikotinoide geöffnet. 

Viele Zuckerrübernbauern sind vom Vergilbungsvirus betroffen. Es drohen Ernetausfälle. Mehrere Bundesländer und Verbände haben sich deswegen für eine Notfall-Behandlung des Saatguts mit Pflanzenschutzmitteln aus der Gruppe der Neonikotinoide enthalten. Diese dürfen aber seit 2018 EU-weit grundsätzlich nicht mehr im Ackerbau verwendet werden.

Warum Neonicotionoide so schädlich sind

Diese Gruppe an sehr effektiven Pflanzenschutzmitteln wurde aus gutem Grund von der Wissenschaft ins Visier genommen. Der Verdacht, dass sich die schädliche Wirkung eben nicht nur auf die Ziel-Organismen beschränkt, erhärtete sich. Giftige Rückstände in Pollen und Nektar werden von den bestäubenden Insekten aufgenommen. Und selbst wenn sich die Neonikotinoide durch die Witterung zersetzen, sind die Abbauprodukte ebenfalls toxisch.  

Verboten — aber mit Ausnahmen

Folgerichtig wurden die wichtigen neonicotinoiden Wirkstoffe ClothianidinImidacloprid und Thiamethoxam in der Europäischen Union  verboten. Doch es gibt wiederholt Ausnahmen.  Mit Folgen: Die bereits mehrfache Erteilung von Ausnahmen unter dem Label „Notfallzulassung“ unterhöhlt seit Jahren die Verbote. Und die redlichen Bemühungen zum Insektenschutz.  

Folge uns in Social Media

Facebook
Twitter
Instagram
YouTube
RSS

 

Was nützt der mit heimischem Saatgut angelegte Blühstreifen oder die neu gepflanzte Hecke, wenn Biene und Co. durch Desorientierung oder gestörte Gedächtnisleistung diese Nahrungsquellen oder Lebensräume nicht finden? 

Das falsche Signal

Für die Landwirt:innen ist es das falsche Signal. Sie brauchen Sicherheit, mit welchen Mitteln sie ihre Kulturpflanzen in Zukunft schützen können. Die Alternativen zum flexiblen und schnell einsetzbaren chemischen Pflanzenschutz bedürfen in der Regel eine mittel- bis langfristige Planung. Beispiele sind eine abwechslungsreiche Fruchtfolge, die die Entwicklungszyklen von Schädlingen unterbricht oder der gezielte Einsatz von Nützlingen, die Schädlinge biologisch bekämpfen. Eine Umstellung braucht Zeit, Know-how und eine klare politische Linie, die in der Übergangszeit Unterstützung gewährt.

Kein zurück! 

Nein, aus unserer Sicht darf es kein Zurück mehr zNeonicotinoiden geben. Bienen und andere bestäubende Insekten müssen unbedingt geschützt werden. Im Hinblick auf die großen Bemühungen das Insektensterben aufzuhalten ist diese Notfallzulassung ein Schlag ins Gesicht für den Insektenschutz.   

Der Beitrag Giftige Weihnachten für die Bienen: Notfallzulassungen für Neonicotinoide   erschien zuerst auf WWF Blog.