Bundestag: Änderung für Umgang mit Wölfen

Kurz vor Weihnachten gab es gestern noch einmal einen richtigen Aufreger: “Wölfe dürfen leichter geschossen werden”, berichtet die Tagesschau. Die Zeit schreibt: “Bundestag erleichtert Abschuss von Wölfen”. Auch ganze Rudel wären von dem neuen Gesetz betroffen, heißt es. Und auch, dass “die Umweltschutzorganisation WWF die Pläne begrüßte.” Zahlreiche Anfragen erreichten mich. Das Telefon unseres Infoservices stand seit dem auch nur noch selten still.

Was wurde beschlossen und was hält der WWF davon?

Der Bundestag hatte gestern nach monatelangen Diskussionen eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes verabschiedet. Ganz speziell betreffen die Änderungen den Umgang mit dem Wolf. Bereits im Sommer wurden Änderungsvorschläge eingebracht. Nach unserer Einschätzung und dem zahlreicher anderer Verbände gab es hier jedoch deutlichen Verbesserungsbedarf , sodass noch einmal nachverhandelt werden musste.

Nun wurde ein Kompromiss gefunden und wir begrüßen, dass damit einer möglichen Aushöhlung des Artenschutzes — wie in den vorherigen Entwürfen vorgeschlagen – eine Absage erteilt ist. Aus unserer Sicht ist dabei entscheidend, dass der strenge Schutzstatus der Wölfe und anderer streng geschützter Arten nicht aufgeweicht wird. Obwohl es vielleicht anders klingt, wenn man nur die Überschriften liest.

Entnahmeanträge für bedrohte Arten

Ursprünglich sollten jegliche Personen einen Abschuss von streng geschützten Tieren beantragen können, die sich in irgendeiner Form von ihnen “ernst geschädigt”  fühlten. Das hätte sogar dazu führen können, dass Hobbyfischer oder Teichbesitzer solch einen Antrag einreichen können, um z.B. Kormorane, Fischadler oder Fischotter abschießen lassen zu können.

Wölfe: Abschuss nur die allerletzte Lösung

Der Kompromiss führt die Berechtigung für einen Antrag auf Entnahme auf das bislang geltende Kriterium des Wirtschaftens zurück, so wie wir und viele andere Umweltverbände es gefordert hatten. Somit ist klargestellt worden, dass ein Abschuss nur eine allerletzte Lösung darstellen kann und immer einer Einzelfallprüfung bedarf.

Bundestag beschließt bessere Herdenschutzmaßnahmen

Viel wichtiger jedoch ist, dass es gar nicht so weit kommt. Dafür müssen flächendeckend Herdenschutzmaßnahmen in allen Bundesländern mit Wolfsvorkommen umgesetzt werden. Das heißt in der Praxis wird jeder Antrag auf die Entnahme als Einzelfall geprüft. Diese Prüfung betrifft den einerseits den wirtschaftliche Schaden, aber auch ob zuvor wirklich alle präventiven Maßnahmen ergriffen wurden. Nur wenn es wirklich keine Alternativen mehr gibt, wird diese Entnahme positiv beschieden werden. Unserer Ansicht nach hätte es dafür keine Änderung des Naturschutzgesetzes gebraucht, da auch bislang die Tötung oder wie es so schön heißt “Entnahme” von Tieren im Einzelfall erlaubt war.

Wölfe: Bundestag regelt Hilfe für Weidetierhalter

Bund und Länder haben bereits angekündigt die Fördermaßnahmen auszubauen. Somit sollen Weidetierhalter auch Hilfe bei den laufenden Kosten des Herdenschutzes erhalten. Dafür befürworten wir eine bundesweite Koordination zu Herdenschutzmaßnahmen wie Zäunen und Hunde, deren Förderung, Weiterentwicklung und Beratungsangeboten.

Was ist nun mit Wolfsrudeln?

Soll es nun auch gleich ganzen Rudeln an den Kragen gehen, so wie es die Nachrichten suggerieren? Ja, das Gesetz macht den Weg dafür frei, dass theoretisch in einem Gebiet so lange Wölfe entnommen werden dürfen, bis die Schäden aufhören. Das sieht der WWF kritisch und hat auch Bedenken, dass dies mit europäischem Recht vereinbar ist. Deshalb werden wir genau beobachten, wie diese Regelung umgesetzt wird. Unserer Ansicht nach muss die Entnahme eines streng geschützten Tieres immer einen Einzelfallentscheidung bleiben.

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